Sta­tus­un­ab­hän­gi­ge Bil­dung für alle – das neue Pro­jekt der SBAA

Heu­te star­tet die SBAA ihr neu­es Pro­jekt „Zugang zu Bil­dung für jun­ge Migrant*innen unab­hän­gig von ihrem Aufenthaltsstatus“. 

Mit ihrem neu­en Pro­jekt will die SBAA errei­chen, dass alle jugend­li­chen Geflüch­te­ten und Migrant*innen in der Schweiz unab­hän­gig von ihrem Auf­ent­halts­sta­tus Zugang zu Bil­dung haben, sich schu­lisch und beruf­lich aus- und wei­ter­bil­den und eine Leh­re bzw. Vor­leh­re absol­vie­ren kön­nen. Mit Tobi­as Hei­ni­ger hat die SBAA einen kom­pe­ten­ten und erfah­re­nen Pro­jekt­lei­ter gefun­den. Den Juris­ten zeich­nen lang­jäh­ri­ge Erfah­rung im Migra­ti­ons­be­reich aus: Die ver­gan­ge­nen Jah­re hat er bei der Schwei­ze­ri­schen Flücht­lings­hil­fe (SFH) gear­bei­tet, zuvor u.a. als Bei­stand von unbe­glei­te­ten Min­der­jäh­ri­gen. Das Pro­jekt wird von der Vol­kart-Stif­tung finanziert.

Fall­do­ku­men­ta­tio­nen, Fach­be­richt, Sen­si­bi­li­sie­rung und Advocacy

Der Zugang zu Bil­dung und Arbeits­markt für Jugend­li­che und jun­ge Erwach­se­ne im Asyl­be­reich ist in den meis­ten Kan­to­nen mit hohen Hür­den ver­bun­den. Dies zeigt die Stu­die „Bil­dungs­mass­nah­men für spät ein­ge­reis­te Jugend­li­che und jun­ge Erwach­se­ne – Pri­vat (mit)finanzierte Bil­dungs­an­ge­bo­te für Asyl­su­chen­de“ (2019) des Schwei­ze­ri­schen Forums für Migra­ti­ons- und Bevöl­ke­rungs­stu­di­en (SFM) der Uni­ver­si­tät Neu­châ­tel. Die zen­tra­len Erkennt­nis­se aus der Stu­die sind in der Bro­schü­re „Je frü­her, des­to bes­ser für alle“ zusam­men­ge­fasst. Der Hand­lungs­be­darf ist gross, allen Jugend­li­chen und jun­gen Erwach­se­nen in der Schweiz den Zugang zu schu­li­schen und beruf­li­chen Aus­bil­dun­gen zu ermöglichen.

Im Rah­men ihres Pro­jekts wird die SBAA einer­seits Fäl­le von betrof­fe­nen Jugend­li­chen und jun­gen Erwach­se­nen aus dem Asyl- und Migra­ti­ons­be­reich juris­tisch auf­ar­bei­ten und doku­men­tie­ren. Aus­ge­hend von die­sen Fall­do­ku­men­ta­tio­nen wer­den in einem Fach­be­richt Schwie­rig­kei­ten in der Umset­zung ana­ly­siert und Ver­bes­se­rungs­mög­lich­kei­ten auf­ge­zeigt. Ande­rer­seits wird sich die SBAA auf die Sen­si­bi­li­sie­rungs­ar­beit und Advo­ca­cy fokus­sie­ren. Die Erkennt­nis­se wer­den mit Ver­ant­wort­li­chen aus den Berei­chen Bil­dung, Inte­gra­ti­on und Wirt­schaft dis­ku­tiert und öffent­lich zugang­lich gemacht. Behör­den und Politiker*innen wird die SBAA gezielt infor­mie­ren und ihnen ihre Emp­feh­lun­gen unterbreiten.

Ziel­grup­pe: Geflüch­te­te und spät zuge­wan­der­te jun­ge Erwach­se­ne ab 16 Jahren

Mit ihrem Pro­jekt wird sich die SBAA mit der Situa­ti­on von geflüch­te­ten und spät zuge­wan­der­ten Jugend­li­chen und jun­gen Erwach­se­nen ab 16 Jah­ren befas­sen. Dabei han­delt es sich um eine äus­serst hete­ro­ge­ne Ziel­grup­pe. Sie haben ver­schie­de­ne Bio­gra­phien und unter­schied­li­che schu­li­sche und beruf­li­che Kom­pe­ten­zen. Hin­zu kom­men die unglei­chen Rah­men­be­din­gun­gen in der Schweiz. Dazu gehö­ren die oft ungüns­ti­ge Wohn­si­tua­ti­on und Betreu­ung wäh­rend und nach dem Asyl­ver­fah­ren, feh­len­de Tages­struk­tu­ren und sozia­le Kon­tak­te, unge­nü­gen­de medi­zi­ni­sche, insb. psych­ia­tri­sche Ver­sor­gung, sowie teil­wei­se man­geln­de Unter­stüt­zung bei der Suche nach Aus- und Wei­ter­bil­dungs­an­ge­bo­ten und Arbeit sowie feh­len­de Zukunfts­per­spek­ti­ven. Zudem haben die Jugend­li­chen und jun­gen Erwach­se­nen oft finan­zi­el­le Schwie­rig­kei­ten. Vie­le müs­sen ihre Fami­li­en im Hei­mat- oder einem Dritt­staat unter­stüt­zen, mög­li­cher­wei­se Schul­den an Schlep­per abbe­zah­len oder dafür sor­gen, dass sie von der Sozi­al­hil­fe unab­hän­gig bleiben.

Die Chan­cen und Mög­lich­kei­ten, eine Aus­bil­dung oder Leh­re zu absol­vie­ren, hän­gen schliess­lich auch sehr stark vom Auf­ent­halts­sta­tus ab. Die unter­schied­li­chen recht­li­chen Grund­la­gen und ihre Umset­zung in den Kan­to­nen erschwe­ren die per­sön­li­che und beruf­li­che Ent­wick­lung. Rech­te und Mög­lich­kei­ten sind unter­schied­lich, je nach­dem, ob jemand noch im Asyl­ver­fah­ren ist (N‑Ausweis), vor­läu­fig auf­ge­nom­men (F‑Ausweis) oder als Flücht­ling aner­kannt (B‑Ausweis) wur­de, sein/ihr Asyl­ge­such abge­lehnt wur­de und in der Not­hil­fe lebt oder über die Nie­der­las­sungs­be­wil­li­gung (C‑Ausweis) ver­fügt. Die Bemü­hun­gen von Bund und Kan­to­nen im Bereich Inte­gra­ti­on sind aus Sicht der SBAA begrüs­sens­wert. Sie kri­ti­siert jedoch, dass die­se gross­mehr­heit­lich nur für aner­kann­te Flücht­lin­ge und vor­läu­fig auf­ge­nom­me­ne Per­so­nen gelten.

Die SBAA wird sich des­halb im Rah­men ihres neu­en Pro­jekts dafür ein­set­zen, die Grund­la­gen zu schaf­fen, dass allen spät zuge­wan­der­ten Jugend­li­chen und jun­gen Erwach­se­nen Zugang zu Bil­dung und Arbeit gewährt wird, unab­hän­gig von ihrem Auf­ent­halts­sta­tus. Eine Aus­bil­dung stellt für ihre Zukunft, wo immer sie liegt, eine wich­ti­ge Basis dar und ermög­licht ein stär­ke­res und gleich­be­rech­tig­tes Teil­ha­ben am gesell­schaft­li­chen Zusammenleben.