Chro­no­lo­gie

Bun­des­ge­setz über die Aus­län­de­rin­nen und Aus­län­der und über die Inte­gra­ti­on (AIG)

Am 1.1.2019 tritt das zwei­te Paket der Ände­rung des AuG in Kraft. Damit wird das AuG in „Bun­des­ge­setz über die Aus­län­de­rin­nen und Aus­län­der und über die Inte­gra­ti­on“ (AIG) umbe­nannt. Aner­kann­ten Flücht­lin­gen und vor­läu­fig Auf­ge­nom­me­nen soll damit der Zugang zum Arbeits­markt erleich­tert wer­den. Zudem sind die Inte­gra­ti­ons­kri­te­ri­en auf Ver­ord­nungs­ebe­ne kon­kre­ti­siert wor­den. Wei­ter kön­nen die Migra­ti­ons­be­hör­den eine Auf­ent­halts­be­wil­li­gung mit einer ver­bind­li­chen Inte­gra­ti­ons­ver­ein­ba­rung ver­knüp­fen und sanktionieren.

Am 1.1.2018 tritt das ers­te Paket der Ände­rung des AuG in Kraft.

2016 heisst das Par­la­ment die Ände­rung des AuG zur Ver­bes­se­rung der Inte­gra­ti­on gut. Die Umset­zung der Geset­zes­än­de­rung ist in zwei Pake­te aufgeteilt.

2008 tritt das Aus­län­der­ge­setz (AuG) in Kraft und ersetzt das ANAG. Die wich­tigs­ten Neue­run­gen fin­den Sie hier.

1934 tritt das Bun­des­ge­setz über den Auf­ent­halt und die Nie­der­las­sung von Aus­län­de­rin­nen und Aus­län­dern (ANAG) in Kraft.

Asyl­ge­setz (AsylG)

Am 1. März 2019 tritt das revi­dier­te Asyl­ge­setz in Kraft, das ein beschleu­nig­tes Asyl­ver­fah­ren vor­sieht. Die asyl­su­chen­den Per­so­nen erhal­ten im neu­en Ver­fah­ren unent­gelt­li­che Rechts­be­ra­tung und ‑ver­tre­tung. Zum Ablauf des Ver­fah­rens sie­he hier.

2016 wird das revi­dier­te Asyl­ge­setz, das auch Bes­se­run­gen für die Betrof­fe­nen beinhal­tet, vom Stimm­volk ange­nom­men. Zen­tra­le Aspek­te sind die beschleu­nig­ten Ver­fah­ren und einen unent­gelt­li­chen Rechts­schutz von Beginn an.

Durch die  Teil­re­vi­si­on von 2012 wird  das Bot­schafts­ver­fah­ren abge­schafft. Wei­ter wird das Asyl­ge­setz dahin­ge­hend ange­passt, dass die Wehr­dienst­ver­wei­ge­rung nicht mehr als allei­ni­ger Asyl­grund aner­kannt wird.  Neu beginnt die Test­pha­se zur Erpro­bung neu­er Abläu­fe im Asylverfahren.

Die Teil­re­vi­sio­nen 2005/2006 ver­schär­fen die Zwangs­mass­nah­men von unko­ope­ra­ti­ven Asyl­su­chen­den. Abge­wie­se­ne Asyl­su­chen­de wer­den am 01.01.2008 gänz­lich aus der Sozi­al­hil­fe aus­ge­schlos­sen. Auch die Bestim­mun­gen bezüg­lich des Nicht­ein­tre­tens bei Papier­lo­sig­keit wer­den ver­schärft. Für vor­läu­fig auf­ge­nom­me­ne Per­so­nen wird der Zugang zum Arbeits­markt erleichtert.

Im Rah­men der Ent­las­tungs­pro­gram­me von 2003/2004 wer­den Geld­leis­tun­gen gekürzt: Asyl­su­chen­den mit Nicht­ein­tre­tens­ent­scheid wer­den Sozi­al­hil­fe­leis­tun­gen gänz­lich gestri­chen. Aus­ser­dem wer­den Beschwer­de­fris­ten gekürzt und die Aus­schaf­fungs­haft auch ange­wandt, wenn per­sön­li­che Papie­re ohne trif­ti­gen Grund nicht vor­ge­legt wer­den konnten.

1999 fin­det eine Total­re­vi­si­on des Asyl­ge­set­zes statt. Die wich­tigs­ten Neue­run­gen fin­den Sie hier.

Die Teil­re­vi­si­on von 1995 ver­stärkt Zwangs­mass­nah­men im Asyl­ge­setz betref­fend der Aus­schaf­fungs­haft und dem Rayonverbot.

Mit der Teil­re­vi­si­on von 1990 führt die Schweiz als ers­tes Land die Safe-Coun­try Regel ein. Dies bedeu­tet, dass auf Gesu­che von Men­schen, die aus einem sicher ein­ge­stuf­ten Land flüch­ten, nicht ein­ge­gan­gen wer­den muss. Das Arbeits­ver­bot kann neu auf 6 Mona­te ver­län­gert werden.

1986/87 erfolgt eine wei­te­re Teil­re­vi­si­on, die erst­mals die Mög­lich­keit gibt, die Zahl der auf­zu­neh­men­den Per­so­nen zu begren­zen. Eine Aus­schaf­fungs­haft von 30 Tagen wird mög­lich und die Kan­to­ne kön­nen ein 3‑monatiges Arbeits­ver­bot auferlegen.

1984: Die ers­te Teil­re­vi­si­on des AsylG ver­kürzt die Ver­fah­ren, schränkt das Recht auf Arbeit ein und ermög­licht den Ver­zicht auf eine per­sön­li­che Befra­gung, wenn das Gesuch offen­sicht­lich unbe­grün­det ist.

1981 tritt das Asyl­ge­setz (AsylG) in Kraft. Es regelt die Asyl­ge­wäh­rung für Per­so­nen, die auf­grund ihrer Ras­se, Reli­gi­on, Natio­na­li­tät, sozia­ler Stel­lung oder poli­ti­scher Anschau­ung ver­folgt werden.